„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig“. Kein Geringerer als der Bankier Meyer A. Rothschild sprach diese weisen Worte. Und sie gelten nicht nur für Unternehmen oder Kaufleute – sie gelten durchaus auch für unsere Privatmandate. Nutzen auch Sie als Privatmandat das Know-how unserer Kanzlei, um ihre Pflichten, Steuern zu bezahlen, möglichst gering zu halten.
Unsere Leistungen
Für unsere
Privatmandate.
Privatmandate –
Steuererklärung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung – und das bedeutet nicht nur das Ausfüllen von Vordrucken. Für Ihre Interessen machen wir uns mit einer vorausschauenden Gestaltungsberatung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände stark .
Wir sind aber auch an Ihrer Seite, wenn es um eine steueroptimale Verteilung von Einkünften in der Familie geht, wir prüfen und gestalten Mietverhältnisse….
Privatmandate –
Erbschaft/Schenkungssteuer.
Wer Vermögen verschenkten möchte oder sein Erbe zu regeln beabsichtigt, möchte die bedachten Personen davor schützen, Erbschaft- oder Schenkungssteuer zu bezahlen. Wie sich diese vermeiden oder zumindest reduzieren lassen und wie man schenkt und vererbt, um auch auf der persönlichen Ebene nur Freude zu stiften, braucht die professionelle steuerliche Beratung. Wir bieten diese bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der Schenkung von Vermögensgegenständen aller Art, beim Erstellen von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, bei Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und natürlich bei der Gestaltung Ihrer privaten Umstände zur Verringerung der Erbschaft- und Schenkungssteuer.