Erbschaft- und Schenkungssteuer

Wer Vermögen verschenken möchte oder sein Erbe zu regeln beabsichtigt, möchte die bedachten Personen davor schützen, Erbschaft- und Schenkungssteuer zu bezahlen. Wie sich diese vermeiden oder zumindest reduzieren lassen und wie man schenkt und vererbt, um auch auf der persönlichen Ebene nur Freude zu stiften, braucht die professionelle steuerliche Beratung. Wir bieten diese bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der Schenkung von Vermögensgegenständen aller Art, beim Erstellen von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, bei Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und natürlich bei der Gestaltung Ihrer privaten Umstände zur Verringerung der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Unser motiviertes Team steht Ihnen dabei bei jeglichen Fragen zur Verfügung und berät Sie in allen wichtigen Anliegen.

Unsere Leistungen zur
Erbschaft- und Schenkungssteuer

  • Eingehende individuelle Beratung
  • Begleitung Ihrer Nachlassregelung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung

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    Gerne beraten wir Sie auch in weiteren wichtigen Bereichen wie beispielsweisebei Ihrer privaten Steuerklärung. Mit folgendem Button können Sie einen kleinen Überblick über unsere allgemeinen Leistungen erhalten.

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